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Wesenstest für Hunde in Niedersachsen: Alles, was Sie wissen müssen

Hunde die auffällig geworden sind 

Hat der Hund ein anderes Tier oder einen Menschen verletzt und das ganze wurde zur Anzeige gebracht, muss der Hund zu einem Wesenstest.

Was ist ein Wesenstest für Hunde?

Ein Wesenstest ist ein standardisiertes Verfahren zur Beurteilung des Verhaltens und des Charakters eines Hundes. Er wird von einem  Tierarzt durchgeführt und dient dazu, mögliche Aggressionspotenziale oder andere problematische Verhaltensweisen zu erkennen.

In Niedersachsen ist ein Wesenstest in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • Für Hunde bestimmter Rassen: In Niedersachsen gibt es eine Liste von Hunderassen, die als "potenziell gefährliche Hunderassen" eingestuft sind. Für die Haltung dieser Rassen ist in jedem Fall ein bestandener Wesenstest erforderlich.

  • Nach einem Bissvorfall: Wenn Ihr Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat, kann die zuständige Ordnungsbehörde die Ablegung eines Wesenstests anordnen.

  • Bei tierschutzrelevanten Auffälligkeiten: Wenn Ihr Hund durch sein Verhalten auffällig geworden ist, z. B. durch aggressive Ausfälle gegenüber anderen Hunden oder Menschen, kann die Ordnungsbehörde einen Wesenstest anordnen.

Wie läuft ein Wesenstest ab?

Der Wesenstest findet in der Regel auf einem eingezäunten Gelände statt und besteht aus verschiedenen Teilen:

  • Beobachtung des Hundes in verschiedenen Situationen: Der Hundetrainer oder Tierarzt beobachtet den Hund in unterschiedlichen Situationen, z. B. im Kontakt mit anderen Hunden, Menschen und Gegenständen.

  • Durchführung von standardisierten Übungen: Der Hund muss verschiedene Übungen absolvieren, z. B. auf Kommando "Sitz" oder "Platz" machen oder durch eine Menschenmenge gehen.

  • Beurteilung des Verhaltens: Der Hundetrainer oder Tierarzt bewertet das Verhalten des Hundes und erstellt ein Gutachten, das die Ergebnisse des Tests zusammenfasst.

Was passiert nach dem Wesenstest?

Das Ergebnis des Wesenstests kann verschiedene Auswirkungen haben:

  • Bestandener Wesenstest: Wenn der Hund den Wesenstest problemlos besteht, bedeutet dies, dass er keine schwerwiegenden Aggressionspotenziale oder andere problematische Verhaltensweisen zeigt. In diesem Fall gibt es in der Regel keine Einschränkungen für die Haltung des Hundes. Sollten noch Auffälligkeiten beim Hund festgestellt werden, der Test aber dennoch bestanden werden, kommt es zu bestimmten Auflagen. In diesem Fall kann die Ordnungsbehörde Auflagen für die Haltung des Hundes erlassen, z. B. die Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbs, Leinenzwang oder die Teilnahme an einem speziellen Trainingsprogramm.

  • Nicht bestandener Wesenstest: Wenn der Hund den Wesenstest nicht besteht, bedeutet dies, dass er Aggressionspotenziale oder andere problematische Verhaltensweisen zeigt, die zu einer Abgabe des Hundes führen.

Wesenstest im Dogs-Learn-Center

Wir bereiten Sie mit ihrem Hund auf den Wesenstest vor und trainieren gemeinsam  mit ihnen, dass der Hund seine Auffälligkeiten ablegt und wieder kontrollierbar ist.  

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